Legalität & Steuern
Freelance-Einnahmen:
von Anfang an sauber.
Wer die steuerliche Seite aufschiebt, schafft sich Probleme — keine Ausnahmen. Dieser Artikel gibt einen ehrlichen Überblick über Grundregeln in Deutschland, Österreich und UK. Kein Rechtsrat. Aber wichtige Orientierung, bevor der erste Auftrag abgerechnet wird.
Wichtiger Hinweis vorab
Alles auf dieser Seite ist allgemeine Orientierung — kein Rechts- oder Steuerrat. Gesetze und Regelungen ändern sich. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Anwalt in Ihrem Land. Ich arbeite ausschließlich mit Freelancern, die legal und ordentlich arbeiten. Wer das nicht möchte, ist bei mir nicht am richtigen Ort.
Warum das von Anfang an wichtig ist
Viele beginnen mit dem Gedanken: „Ich fange erstmal an, und wenn es richtig Geld wird, kümmere ich mich um die Steuern." Das ist ein Fehler — und zwar ein teurer. Einmal nicht gemeldete Einnahmen, ein nicht angemeldetes Gewerbe, eine Umsatzsteuer, die hätte abgeführt werden müssen — das kostet nachher nicht nur Geld, sondern auch Zeit, Nerven und manchmal den ersten Auftraggeber, der einen seriösen Vertragspartner suchte.
Ich rate jedem Klienten: Kläre die Grundlagen, bevor du deinen ersten Auftrag annimmst. Es kostet einen Nachmittag mit einem Steuerberater — und spart im schlimmsten Fall Jahre Ärger.
Deutschland — was Freelancer wissen müssen
Freiberufler vs. Gewerbetreibender
In Deutschland gibt es einen wichtigen Unterschied: Wer eine „freie Beruf" ausübt (Journalist, Übersetzer, Softwareentwickler, Künstler u. a.), gilt als Freiberufler und muss kein Gewerbe anmelden. Wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, muss sich beim Gewerbeamt anmelden und zahlt Gewerbesteuer ab einem bestimmten Freibetrag.
Ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind, ist nicht immer auf den ersten Blick klar. Das Finanzamt entscheidet. Im Zweifel: Steuerberater fragen — das ist günstiger als eine falsche Einstufung nachträglich zu korrigieren.
Steuerliche Erfassung
Beim Beginn einer selbstständigen Tätigkeit müssen Sie sich beim zuständigen Finanzamt anmelden — in der Regel über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Das Finanzamt weist Ihnen dann eine Steuernummer zu.
Offizielle Informationen: Bundesfinanzministerium und die Seiten Ihres zuständigen Finanzamts.
Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung)
Wer im Vorjahr weniger als 22.000 € Umsatz hatte (Stand 2026: Schwelle kann sich ändern — bitte aktuell prüfen), kann die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) in Anspruch nehmen: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, dafür auch kein Vorsteuerabzug. Für internationale Auftraggeber (außerhalb der EU) gelten besondere Regelungen — hier empfehle ich dringend eine Beratung.
Einkommensteuer
Alle Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Als Freiberufler nutzen Sie die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Rücklagen für die Steuerlast bilden ist wichtig — ein grober Richtwert: 25–30 % der Einnahmen als Rücklage. Genauer kann das nur Ihr Steuerberater sagen.
Österreich — kurzer Überblick
In Österreich müssen Selbstständige sich bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) anmelden. Pflichtversicherung ab einer bestimmten Einkommensgrenze — auch hier gilt: frühzeitig informieren.
Die Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer liegt in Österreich bei 35.000 € netto (Stand 2026 — aktuelle Werte bitte prüfen). Offizielle Informationen: WKO — Wirtschaftskammer Österreich und Bundesministerium für Finanzen.
Vereinigtes Königreich — Self-Employment
Im UK registriert man sich als „Self-Employed" bei HMRC (His Majesty's Revenue and Customs). Das geht online, in der Regel innerhalb weniger Tage. Sie erhalten eine Unique Taxpayer Reference (UTR) und müssen jährlich eine Self Assessment Tax Return einreichen.
Der steuerfreie Grundfreibetrag liegt 2025/26 bei £12.570 — was darunter liegt, ist steuerfrei. Darüber fällt Einkommensteuer an (Basic Rate: 20 %, Higher Rate: 40 %).
Dazu kommen National Insurance Contributions (NICs) — Class 2 und Class 4, je nach Gewinn.
VAT (Mehrwertsteuer) wird erst ab einem Umsatz von £90.000 pro Jahr Pflicht. Bis dahin keine Pflicht zur Registrierung.
Offizielle Quelle: gov.uk — Set up as a sole trader und HMRC Self Assessment.
Was passiert mit Einnahmen von Upwork & Co.?
Einnahmen über Upwork, Fiverr oder Freelancer.com sind vollständig steuerpflichtig — unabhängig davon, ob sie aus dem In- oder Ausland kommen. Plattformen stellen Jahresübersichten aus, die bei der Steuererklärung hilfreich sind.
Wer für Auftraggeber außerhalb der EU arbeitet, muss besonders auf Umsatzsteuerregeln achten (Reverse-Charge-Verfahren u. ä.). Das ist ein Bereich, in dem ein Steuerberater kein Luxus ist, sondern Pflicht.
Keine Grauzone: meine klare Haltung
Ich möchte das an dieser Stelle klar sagen: Ich berate ausschließlich Freelancer, die ihre Tätigkeit legal aufstellen und ihre Einnahmen ordentlich deklarieren. Wer Einnahmen verschweigen will, nicht angemeldet arbeiten möchte oder Plattformregeln umgehen will — der ist bei mir nicht am richtigen Ort und wird von mir auch nicht beraten.
Das ist keine moralische Belehrung, sondern eine praktische Einstellung: Wer gut verdient und es ordentlich macht, schläft besser und baut auf solidem Fundament.
„Freelancing ist eine Form wirtschaftlicher Freiheit. Diese Freiheit erfordert Verantwortung — auch gegenüber dem Staat, in dem man lebt."
Was jetzt?
Wenn Sie noch am Anfang stehen: Sprechen Sie zuerst mit einem Steuerberater in Ihrem Land — klären Sie Ihren Status, melden Sie sich ordentlich an und legen Sie ein Konto für Steuerrücklagen an.
Wenn das erledigt ist und Sie bereit sind, den nächsten Schritt zu machen — mit dem richtigen Profil, der richtigen Plattform, einer Strategie für erste Aufträge — dann sprechen wir.
Lesen Sie außerdem: Der Weg zum ersten Auftrag und Das Profil, das überzeugt.